Infos Coronavirus vom Ministerium
03. Nov. 2020
Hier finden Sie Informationen des Ministeriums betreffend die Covid-19 Regelungen im Schulsystem zum Download.
Schulbetrieb ab 3.11.2020 – BMB – Detailinfo
Covid-19-Schulverordnung 2020/21
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18. Sep. 2020 – Info von Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Ges.m.b.H.:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mobilitätspartner!
Leider entwickelt sich die COVID 19-Pandemie nicht so, wie wir uns alle das gewünscht hätten. Gerade VertreterInnen von Schulen sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, einen geregelten Schulbetrieb zu organisieren. Was in dieser Phase sicherlich noch fordernder ist als ohnehin.
Als Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) setzen wir gemeinsam mit unseren Partnern alles daran, die öffentliche Mobilität gerade für SchülerInnen so sicher wie möglich zu gestalten. Aktuell erreichen uns Anfragen von Eltern, deren verständliche Hauptsorge die Sicherheit ihrer Kinder in Regionalbussen des VOR ist. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst, insbesondere zu Spitzenzeiten sind jedoch die meisten verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz. Leider ist es nicht ohne weiteres möglich, rasch zusätzliche Kapazitäten zu organisieren.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf unsere Vorgehensweise in Bezug auf Kapazitätsprobleme im Schülerverkehr hinweisen.
- Handelt es sich um eine reale Überbelegung, werden also tatsächlich SchülerInnen nicht mitgenommen, weil der Bus an der Kapazitätsgrenze ist?
- Dass SchülerInnen nicht mitgenommen werden können, ist für uns der worst case. Dieser kann vereinzelt insbesondere zu Schulbeginn eintreffen, weil ja nicht immer zu 100% prognostizierbar ist, ob nicht in den ersten Tagen auf bestimmten Relationen wesentlich mehr SchülerInnen unterwegs sind als im Vorjahr. In solchen Fällen wird rasch geprüft und wo notwendig durch eine Zusatzbestellung reagiert!
- Handelt es sich um eine „subjektive Überbelegung“, dass nämlich der „Corona-Mindestabstand“ nicht eingehalten werden kann bzw. nicht für alle Fahrgäste zu Spitzenzeiten Sitzplätze zur Verfügung stehen? Hier gilt:
- Im Regionalbusbereich stehen den Fahrgästen auch Stehplätze zur Verfügung. Gerade zu Spitzenzeiten im Schülerverkehr können nicht immer Sitzplätze für jeden Fahrgast zur Verfügung gestellt werden, dies würde eine Verdoppelung der Fahrzeugflotte bedeuten.
- Der öffentliche Verkehr ist die sicherste Form der Mobilität für SchülerInnen. Unabhängig von der Frage, ob ein Fahrgast einen Sitzplatz bekommt oder aufgrund der Auslastung zu Spitzenzeiten ggf. nur mehr Stehplätze übrig sind. Jede seriöse Statistik zeigt eindeutig, der ÖV ist die sicherste Wahl.
- Die aktuelle COVID-19 Verordnung der Bundesregierung besagt, dass bei entsprechendem Fahrgastaufkommen der Mindestabstand auch unterschritten werden darf (https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/massnahmen_bundesregierung.html). Darum ist es umso wichtiger, dass alle Fahrgäste Mund-Nasen-Schutz tragen, damit wir auch weiterhin alle KundInnen sicher und schnell zu ihrem Ziel bringen können
Wir bitten daher die SchülerInnen um Verständnis, dass im Regionalbus nicht immer ein Sitzplatz zur Verfügung stehen kann und appellieren an alle Fahrgäste, konsequent einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Damit der öffentliche Verkehr das bleibt, was er ist: Die sicherste Form der Mobilität für hunderttausende Fahrgäste täglich!
Ab FR, 11. Sep. 2020 ist ein MNS außerhalb der Klassenräume zu tragen.
Elternbrief von Minister Faßmann und Ministerin Aschbacher steht unter www.bmbwf.gv.at/elternbrief zum Download bereit.
In der Beilage „Schule im Herbst 2020“ (vom Bildungsministerium, 31. Aug. 2020) sind die wichtigsten Infos, Richtlinien und Erklärungen für den Schulstart enthalten.
Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Allgemeines
Wir starten mit einem „normalen“ Regelbetrieb in unserer Schule, allerdings nicht ganz ohne Vorsicht.
Es ist für uns alle sehr bedeutsam, dass wir unseren Schüler/innen ein Gefühl von Sicherheit und Halt vermitteln und den Wiedereinstieg in den Normalunterricht besonders umsichtig begleiten. D.h., dass wir unsere Kommunikations- und Informationswege („Teams“, etc.) weiter ausbauen und festigen werden und, dass wir gemeinschaftsstiftende, soziale Aktivitäten – unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienemaßnahmen – wie Workshops, Exkursionen, etc. planen und durchführen, um gute Lernvoraussetzungen in der Klasse zu schaffen.
Die regionale Corona-Ampel wird notwendige Veränderungen im Bedarfsfall anzeigen. Klassen- oder Schulschließungen sind nicht ganz ausgeschlossen, Distance-Learning könnte im Notfall wieder installiert werden.
Rechtliches
Das Schließen von Schulen obliegt der Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft. Tritt ein Verdachtsfall in der Schule auf, dann wird die Person im Schulärztezimmer bis zum Eintreffen der „Gesundheitsbehörde“ von den anderen „abgesondert“ beaufsichtigt und danach den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge geleistet.
Je nach Sachlage kann eine Quarantäne einzelner Schüler/innen, einzelner Klassen, einzelner Lehrkräfte, … verhängt werden.
Bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde wird der Lehrsaal der betroffenen Klasse kräftig gelüftet, Hände desinfiziert und der Unterricht gemeinsam fortgesetzt. Das freiwillige Tragen des MNS durch Lehrkraft und Schüler/innen würde da eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme darstellen.
Risikogruppen mit einer definierten Grunderkrankung, also mit schweren Beeinträchtigungen, sind nicht verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Personen, die mit einer der Risikogruppe zugehörigen Person im gleichen Haushalt leben oder für die die psychische Belastung einen Präsentunterricht nicht zulässt sind nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreit, sind entschuldigt, müssen aber den Stoff selbstständig nachlernen.
Hygienemaßnahmen
- Hände waschen, desinfizieren der Hände
- Abstand halten
- Hustenhygiene (in Ellbogen husten)
- Regelmäßiges Lüften: Jede Lehrkraft lässt am Ende der Unterrichtsstunde die Fenster zum Lüften während des Lehrerwechsels/Pause öffnen und nach ca 20 min der Unterrichtsstunde noch einmal (zur Halbzeit der Unterrichtsstunde).
- Der MNS kann freiwillig getragen werden.
Ab Ampelphase „Gelb“ ist das Tragen des MNS bei Betreten des Schulgebäudes bis zum Eintreffen im Klassenraum verpflichtend und kann dann abgenommen werden.
Ab Ampelphase „Orange“ kann ein Schichtbetrieb wiedereingeführt werden bzw. teilweise Distance-Learning.
Bei „Rot“ gibt es nur noch Distance-Learning.
Krank- ja oder nein?
Im Zweifelsfall zu Hause bleiben!
Symptome wie Husten, Schnupfen u.ä. müssen nicht sofort zu einem Fernbleiben der Schule führen. Beim Auftreten von mehreren Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege oder plötzlichem Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns wäre ein Fernbleiben sinnvoll und Tel. 1450 anrufen (z. B. wären Kurzatmigkeit und hohes Fieber ein ernstzunehmender Hinweis).
Falls es eine andere erklärbare Ursache für die Symptome gibt (z.B. anderes Familienmitglied hat einen grippalen Infekt und könnte mich angesteckt haben) ist das Fernbleiben nicht zwingend erforderlich.
„Corona-Ampel“
Sie dient der Verhinderung eines nochmaligen Lockdowns des gesamten Bildungssystems und ist als Stufenplan konzipiert. Es wird Fälle geben, in denen auf Grund eines Infektionsfalls über Schüler/innen vorübergehend Quarantäne verhängt wird, obwohl der Bezirk erst Ampelstufe „gelb“ hat und auch umgekehrt möglich. Die vorübergehende Schließung einer Klasse oder ganzen Schule löst demnach nicht unbedingt einen Wechsel der Ampelphase aus.