Höhere Lehranstalt für Mode
HLM
Nach Abschluss der HLM kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein
- Managementaufgaben in der Bekleidungswirtschaft
- Managementaufgaben in Produktionsbetrieben anderer Branchen bzw. in fachverwandten Bereichen: Produktdesign, Wohnausstattung, Bijouterie, Accessoires
- Betriebswirtschaft: Einkauf/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen, Verwaltung
- Tätigkeiten in Kreativberufen: Grafik und Design, Modeberatung, Typberatung
- Selbstständige/r Unternehmer/in:
- nach 1-jähriger Fachpraxis: Damen- und Herrenkleidermacher/in
- ohne weitere Fachpraxis: sämtliche freie Gewerbe wie Modist/in, Kunstgewerbe, Führung von Handelsbetrieben (zB Boutiquen)
Außerdem bietet dir die HLM eine fachliche Basis für folgende weiterführende Ausbildungen:
- Meisterklasse/Meisterprüfung für Damen- und Herrenkleidermacher
- New Design University St. Pölten: Grafikdesign und mediale Gestaltung, Innenarchitektur und 3D-Gestaltung, Event Engineering
- Kunstuniversität Linz: Mode, textil-kunst-design
- Universität für angewandte Kunst Wien
- FH Joanneum Graz: Industrial Design, Ausstellungsdesign
- Pädagogische Hochschule Wien: Mode- und Designpädagogik
Selbstverständlich kannst du auch an allen anderen Universitäten und Hochschulen studieren.
- Zugang zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs, …
- selbstständige Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes (nach 1-jähriger Fachpraxis)
- selbstständige Ausübung weiterer reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich)
Ersatz der Unternehmerprüfung
Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben und Handwerken (wie zB Damen- und Herrenkleidermachergewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst ua. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Absolvent/innen der HLM entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).
Fachpraxis
Zur selbstständigen Ausübung des Damen- und Herrenkleidermachergewerbes ist nach Abschluss der HLM eine einjährige Fachpraxis zu absolvieren.
Zur selbstständigen Ausübung von anderen reglementierten Gewerben, wie zB Unternehmensberater/in, Versicherungsagent/in und selbstständige/r Buchhalter/in, ist die Absolvierung einer Fachpraxis vorgesehen.