Fachschule für wirtschaftliche Berufe

FW

Nach Abschluss der FW kannst du u.a. in folgenden Bereichen tätig sein

  • Tourismus und Gastronomie: Restaurantfachmann/frau, Bürokaufmann/frau (Gleichhaltung mit Lehrabschlüssen)
  • Tätigkeiten auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene: Sekretariat, Bürokaufmann/frau, Verkauf/Marketing, IT-Management, Verwaltung (öffentlicher Dienst)
  • Selbstständige/r Unternehmer/in (www.gewerbeordnung.at):
    • ohne weitere Fachpraxis: Führung von Handelsbetrieben aller Art, Dienstleistungen in der IT-Branche, Privatzimmervermietung (Gästehaus bis 10 Betten)
    • nach zusätzlicher einmonatiger Fachpraxis in der Gastronomie: selbstständige Führung eines Hotel- und Gastgewerbebetriebes

Außerdem bietet dir die FW eine fachliche Basis für folgende weiterführende Bildungswege:

  • In den Lehrberufen Einzel- und Großhandelskaufmann/frau, Industriekaufmann/frau, Reisebüroassistent/in, Koch/Köchin kann eine Anrechnung von 1½ bis 2 Jahren der Lehrzeit erfolgen.
  • Möglichkeit zur Ablegung der Berufsreifeprüfung (in Deutsch, Englisch, Mathematik, Fachbereich)
  • Basis für die Aufbaulehrgänge HLW, Elementarpädagogik, HAK, …

Nach 3 Jahren FW hast du folgende Berechtigungen:

  • Gleichwertigkeit mit den abgeschlossenen Lehrberufen Restaurantfachmann/frau, Bürokaufmann/frau (gemäß § 34 BAG)
  • Die Anrechnung von Lehrzeiten von bis zu zwei Jahren ist für ausgewählte Lehrberufe möglich, z. B. Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Koch/Köchin, Einzelhandels-, Großhandels-, Bankkaufmann/frau, EDV-Kaufmann/frau, Verwaltungsassistent/in, Reisebüroassistent/in
  • Selbstständige Ausübung reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich)
  • Zugangsvoraussetzungen für Aufbaulehrgang (HLW) und Berufsreifeprüfung

Ersatz der Unternehmerprüfung

Die selbstständige Ausübung von etlichen reglementierten Gewerben (wie zB Gastgewerbe) setzt einen Befähigungsnachweis voraus. Dieser umfasst u.a. die Unternehmerprüfung, mit der die erforderlichen unternehmerischen und rechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Absolvent/innen der FW entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung (gemäß § 34 BAG).

Fachpraxis

Zur selbstständigen Ausübung des Gastgewerbes ist nach Abschluss der FW eine zusätzliche einmonatige Fachpraxis zu absolvieren (Details siehe www.gewerbeordnung.at).